INQA-Förderung:Bis zu 80 % für die Arbeit an deinem Engpass
Du willst wissen, ob dein Betrieb gefördert wird und was am Ende bei dir bleibt? Hier steht es offen, vom Beratungsscheck bis zur Erstattung.
- Keine Zeit für Anträge? Die Reihenfolge ist klar, und ich sag dir vorher, was du wann brauchst.
- Angst vor der Vorfinanzierung? Abschläge nach Phasen verteilen die Rechnungen über die Laufzeit.
- Schon mal Geld für Beratung verbrannt? Hier arbeitet dein Team mit, statt ein fertiges Konzept vorgesetzt zu bekommen.
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Kurz gesagt
Die INQA-Förderung läuft über das INQA-Coaching, ein Bundesprogramm des BMAS, mitfinanziert vom ESF Plus. Gefördert werden bis zu 80 % der Coachingkosten, dein Betrieb trägt 20 %. Voraussetzung: mindestens eine Vollzeitkraft, mindestens zwei Jahre am Markt, weniger als 250 Beschäftigte. Der Weg führt über die regionale Beratungsstelle und den Beratungsscheck (INQA-Coaching-Scheck) zum Coach. Du zahlst die Rechnungen zuerst voll und bekommst die 80 % nach Abschluss über Z-EU-S erstattet.
Bis zu 80 % gefördert
Dein Betrieb trägt 20 % der Coachingkosten. Fahrtkosten sind nicht förderfähig.
Bis 12 Tage, bis 7 Monate
Kein fester Mindestumfang. Einen kleineren Umfang stimmst du mit der regionalen Beratungsstelle ab.
Die wichtigsten Voraussetzungen
Mindestens eine Vollzeitkraft, mindestens zwei Jahre am Markt, weniger als 250 Beschäftigte.
Erst zahlen, dann Erstattung
Du finanzierst vor. Nach Abschluss stellst du den Erstattungsantrag im Förderportal Z-EU-S.
Alle Ratgeber zum Thema INQA-Förderung
Hier geht es tiefer: was ich im Coaching konkret mache und was die Richtlinie im Detail regelt.
INQA-Coaching verstehen und nutzen
Was ich im geförderten Coaching mit dir und deinem Team mache und welche Regeln die Förderrichtlinie dafür setzt.
- INQA-Coaching mit mirDie Pakete kompakt und komplett im Vergleich, der Ablauf und was das Coaching ist und was nicht.
- Förderrichtlinie einfach erklärtFördergeber, Fördersatz, Voraussetzungen und Ausschlüsse aus der Richtlinie in Alltagssprache.
- BAFA oder INQA?Die BAFA-Beratungsförderung und das INQA-Coaching ehrlich verglichen: was wann besser passt.
Welcher Betrieb bekommt die INQA-Förderung?
Gefördert werden Betriebe mit mindestens einer Vollzeitkraft, die mindestens zwei Jahre am Markt sind und weniger als 250 Leute beschäftigen. Dazu kommt ein Thema, das die Arbeit deiner Leute betrifft und das du mit ihnen angehen willst. Ob dein Betrieb passt, prüft verbindlich die regionale Beratungsstelle in der Erstberatung.
| Voraussetzung | Was das für dich heißt |
|---|---|
| Mindestens eine Vollzeitkraft | Du beschäftigst mindestens eine Person in Vollzeit. Wer ganz allein arbeitet, fällt nicht ins Programm. |
| Mindestens zwei Jahre am Markt | Für frisch gegründete Betriebe greift INQA noch nicht. |
| Weniger als 250 Beschäftigte | Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Betriebe, also genau an den gewachsenen Handwerksbetrieb. |
| Beteiligung der Beschäftigten | Deine Leute arbeiten an der Lösung mit, etwa in einer Kurzbefragung und in Workshops. |
Dazu kommen weitere Bedingungen aus der Richtlinie, etwa Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland. Verbindlich prüft die regionale Beratungsstelle. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche Regeln die Förderrichtlinie sonst noch setzt, steht in der Förderrichtlinie, einfach erklärt.
Wie viel wird gefördert und was bleibt bei dir?
Gefördert werden bis zu 80 % der Coachingkosten, 20 % trägt dein Betrieb. Wichtig ist der Zeitpunkt: Du bezahlst die Rechnungen zuerst voll und bekommst die 80 % erst nach Abschluss und Prüfung erstattet. Abschläge nach Phasen verteilen die Vorfinanzierung. Fahrtkosten sind nicht förderfähig.
| Posten | Anteil | Wann |
|---|---|---|
| Rechnungen des Coaches | 100 % | während des Coachings, gern in Abschlägen nach Phasen |
| Erstattung an deinen Betrieb | 80 % | nach Abschluss, Antrag und Prüfung |
| Dein Eigenanteil am Ende | 20 % | bleibt bei dir |
| Fahrtkosten | nicht förderfähig | kommen zusätzlich, wenn sie anfallen |
Förderfähig sind höchstens 1.200 € netto je Beratertag (8 Stunden). Gefördert werden 80 % des förderfähigen Netto-Honorars. Liegt ein Tagessatz darüber, trägt dein Betrieb den Rest selbst. Außerdem muss jede Rechnung zur Dokumentation des Coachings passen und den Coach klar ausweisen.
Was das Coaching bei mir umfasst und welche zwei Pakete es gibt, liest du unter INQA-Coaching mit mir.
Wie läuft es ab, von der Beratungsstelle bis zur Erstattung?
Der Weg ist vorgegeben. Zuerst gehst du zur regionalen Beratungsstelle, die in der Erstberatung prüft und den Beratungsscheck ausstellt. Danach wählst du einen autorisierten Coach. Nach dem Coaching stellst du den Erstattungsantrag im Förderportal Z-EU-S. Die 80 % kommen nach der Prüfung.
- 1
Engpass-Check mit mir
In 10 bis 15 Minuten klären wir, ob dein Thema in ein INQA-Coaching passt. Das Gespräch ist kostenlos. Mehr dazu unter Engpass-Check. - 2
Erstberatung bei der regionalen Beratungsstelle
Die Erstberatung ist kostenlos. Dort wird geprüft, ob dein Betrieb förderfähig ist und welches Thema bearbeitet werden soll. Ein Betrieb kann das INQA-Coaching nur einmal nutzen, auch das prüft die Beratungsstelle. Ein reduzierter Umfang wird hier abgestimmt. - 3
Beratungsscheck
Passt alles, stellt die Beratungsstelle den Beratungsscheck aus. Erst danach beginnt das Coaching. - 4
Coach wählen
Mit dem Scheck wählst du einen autorisierten INQA-Coach. Ich bin autorisiert. - 5
Coaching mit deinem Team
Bis zu 12 Beratungstage über bis zu 7 Monate. Du bezahlst die Rechnungen, gern in Abschlägen nach Phasen. - 6
Erstattungsantrag im Förderportal Z-EU-S
Den Antrag stellst du innerhalb eines Monats nach Ende des Coachings. Ich sage dir, welche Unterlagen von meiner Seite dazugehören. - 7
Prüfung und Auszahlung
Nach der Prüfung werden die 80 % an deinen Betrieb ausgezahlt. Etwa 3 bis 6 Monate nach dem Coaching wertet die Beratungsstelle das Coaching mit dir aus.
Gut zu wissen
Was wird beim INQA-Coaching nicht gefördert?
Gefördert wird nur die Beratung mit Beteiligung deiner Beschäftigten. Nicht dazu gehören die Umsetzung, also Website bauen, Automatisierung oder eine Zahlen-Übersicht, und die Fahrtkosten des Coaches. Die Umsetzung ist ein eigenes, selbst bezahltes Angebot mit eigenem Vertrag, das du frei vergeben kannst, an mich oder an jemand anderen.
Gefördert
- den heutigen Ablauf mit dir und deinem Team sichtbar machen
- den Engpass finden, an dem Anfragen oder Bewerber verloren gehen
- die Lösung in Workshops mit deinen Leuten erarbeiten
- festlegen, was Website und Werkzeuge künftig können müssen
Nicht gefördert
- Website oder Karriereseite bauen
- Automatisierung und Zahlen-Übersicht einrichten
- Anzeigen schalten
- Fahrtkosten des Coaches
- Wie ich die Umsetzung nach dem Coaching anbiete, steht unter Umsetzung.
- Warum erst der Ablauf und dann die Technik kommt, zeigt Das Engpass-System.
Kann ich mir das fördern lassen?
Ja, wenn dein Betrieb die Voraussetzungen erfüllt: Die Beratung mit deinem Team kann über das INQA-Coaching bis zu 80 % gefördert werden. Über den Beratungsscheck (INQA-Coaching-Scheck) entscheidet die regionale Beratungsstelle nach einer kostenlosen Erstberatung.
INQA-Coaching: bis zu 80 % gefördert
Die Prozessarbeit mit dir und deinem Team kann über das Bundesprogramm INQA-Coaching bis zu 80 % gefördert werden, wenn dein Betrieb mindestens eine Vollzeitkraft hat, seit mindestens zwei Jahren am Markt ist und weniger als 250 Leute beschäftigt.
INQA-Coaching mit mirEhrlich zum Geld
Du zahlst die Rechnungen zuerst selbst. Nach Abschluss stellst du den Erstattungsantrag und bekommst 80 % des förderfähigen Netto-Honorars zurück. Förderfähig sind höchstens 1.200 € netto je Beratertag, was darüber liegt, trägt dein Betrieb selbst. Abschlagszahlungen nach Phasen verteilen die Vorfinanzierung. Fahrtkosten sind nicht förderfähig.
Förderung und EigenanteilUmsetzung ist extra
Website, Vorauswahl, Automatisierung oder Zahlen-Übersicht baue ich auf Wunsch danach als eigenes, selbst bezahltes Angebot. Das ist nicht Teil der Förderung, und du kannst es auch an jemand anderen vergeben.
UmsetzungEin Tipp aus der Planung: Klär vor dem Start, ob alle Beschäftigten an den Terminen teilnehmen können, auch die in der Werkstatt und auf der Baustelle. Das entscheidet, was online laufen kann und was wir vor Ort machen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit mir ab?
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Kostenloser Engpass-Check
In 10 bis 15 Minuten klären wir, ob es eher an Kunden oder an Mitarbeitern hängt und was der nächste kleine Schritt ist.
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Engpass finden
Gespräch mit dir, kurze anonyme Befragung im Team, Blick auf die Abläufe. Am Ende steht ein Engpass, nicht zehn.
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System bauen
Wir erarbeiten die Lösung mit deinem Team, gern im INQA-Coaching mit bis zu 80 % Förderung. Die Umsetzung gibt es auf Wunsch extra.
- 4
Messen
Wenige Zahlen, auf die du schauen musst. Daran siehst du, was wirkt, und wo der nächste Engpass liegt.
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Häufige Fragen: INQA-Förderung
Wie hoch ist die Förderung beim INQA-Coaching?
Bis zu 80 % der Coachingkosten werden gefördert. Dein Betrieb trägt 20 % selbst. Fahrtkosten des Coaches sind nicht förderfähig und kommen deshalb voll dazu, wenn sie anfallen.
Muss ich beim INQA-Coaching in Vorleistung gehen?
Ja. Dein Betrieb bezahlt die Rechnungen des Coaches zuerst voll. Nach Abschluss stellst du im Förderportal Z-EU-S den Erstattungsantrag, und nach der Prüfung werden die 80 % an deinen Betrieb ausgezahlt. Abschläge nach Phasen verteilen die Belastung über die Laufzeit.
Wann bekomme ich die 80 % zurück?
Erst nach Abschluss des Coachings, wenn dein Erstattungsantrag gestellt und geprüft ist. Wie lange die Prüfung dauert, liegt nicht in meiner Hand. Plane deshalb einen zeitlichen Puffer in deiner Liquidität ein.
Muss ich alle 12 Beratungstage nutzen?
Nein. Es gibt keinen festen Mindestumfang. Der Umfang muss aber reichen, damit dein Team sinnvoll beteiligt werden kann. Einen reduzierten Umfang stimmst du mit deiner regionalen Beratungsstelle ab.
Werden eine neue Website oder Software mitgefördert?
Nein. Gefördert wird die Beratung mit Beteiligung deiner Beschäftigten. Website bauen, Automatisierung oder eine Zahlen-Übersicht sind Umsetzung. Die biete ich nach dem Coaching als eigenes, selbst bezahltes Angebot an, und du kannst sie genauso an jemand anderen vergeben.
Wer prüft, ob mein Betrieb gefördert werden kann?
Das prüft die regionale Beratungsstelle in der Erstberatung. Sie stellt auch den Beratungsscheck aus. Im Engpass-Check kann ich dir sagen, ob dein Thema grundsätzlich passt, die verbindliche Prüfung liegt aber bei der Beratungsstelle.
Kann das geförderte Coaching online stattfinden?
Ja, ganz oder in Teilen, solange keine Beschäftigten vom Beteiligungsprozess ausgeschlossen werden, etwa weil in Werkstatt oder Baustelle Gerät oder Verbindung fehlen. Ich empfehle, mindestens den Auftakt und einen Team-Workshop vor Ort zu machen.
Wie lange gibt es die INQA-Förderung noch?
Nach der aktuellen Förderrichtlinie vom 12.06.2026 gibt es INQA-Coaching-Schecks bis 30.06.2028, das Coaching muss bis 31.12.2028 abgeschlossen sein. Ein Grund zur Eile ist das nicht: Wichtiger als jede Frist ist ein klares Thema, an dem dein Betrieb mit dem Team arbeiten will.

Über den Autor
INQA-autorisierter Coach · B.Sc. Wirtschaftspsychologie
Selbstständiger Trainer und Coach seit 2016. Ich schaue mit Betrieben drauf, wo es bei Kunden oder Mitarbeitern hängt, und baue mit ihnen das System dazu. Was ich empfehle, nutze ich in meiner eigenen Firma selbst.
Inhalt geprüft am 5.10.2026
Du willst wissen, ob dein Betrieb gefördert werden kann?
In 10 bis 15 Minuten klären wir, ob dein Thema in ein INQA-Coaching passt und welcher Umfang sinnvoll ist. Verbindlich prüft danach die regionale Beratungsstelle.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. Company Consulting bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder die zuständige Stelle (bei INQA: deine regionale Beratungsstelle). Alle Angaben ohne Gewähr.