INQA-Förderrichtlinie:Was für deinen Betrieb gilt

Du willst wissen, ob dein Betrieb ins Programm passt, ohne Amtsdeutsch zu lesen? Hier steht das Wichtigste aus der Richtlinie in klaren Worten.

  • Keine Zeit für Amtsdeutsch? Die wichtigsten Regeln stehen hier auf einer Seite.
  • Angst vor Fehlern beim Antrag? Ob dein Betrieb passt, prüft die regionale Beratungsstelle verbindlich.
  • Mein Team zieht nicht mit? Die Richtlinie setzt auf Beteiligung. Deine Leute gestalten die Lösung mit.
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Maximilian Rothenberger, Company Consulting KMU

Kurz gesagt

Die Richtlinie INQA-Coaching regelt ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, mitfinanziert vom Europäischen Sozialfonds Plus. Gefördert werden bis zu 80 % der Coachingkosten für Betriebe mit mindestens einer Vollzeitkraft, mindestens zwei Jahren am Markt und weniger als 250 Beschäftigten. Möglich sind bis zu 12 Beratungstage über bis zu 7 Monate, mit Beteiligung der Beschäftigten. Fahrtkosten und Umsetzung werden nicht gefördert.

BMAS und ESF Plus

Ein Bundesprogramm, finanziert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.

80 % Fördersatz

Bis zu 80 % der Coachingkosten, 20 % trägt dein Betrieb. Du finanzierst vor.

12 Tage, 7 Monate

Bis zu 12 Beratungstage über bis zu 7 Monate. Kein fester Mindestumfang.

Dein Team ist beteiligt

Gefördert wird Beratung, an der deine Beschäftigten mitarbeiten, keine Umsetzung.

Fördergeber

Wer steht hinter der INQA-Förderrichtlinie?

Grundlage ist die Richtlinie INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die erste Fassung erschien im August 2022, seit Juni 2026 gilt eine neue Fassung. Finanziert wird das Programm mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Das Ziel: Betriebe sollen Veränderungen gemeinsam mit ihren Beschäftigten angehen, begleitet von einem autorisierten Coach.

Für dich heißt das: Die Richtlinie ist kein Formalkram zum Abhaken. Von ihr hängt ab, ob dein Coaching am Ende als förderfähig anerkannt wird. Deshalb lohnt es sich, die Grundregeln vor dem Start zu kennen.

Gut zu wissen

Diese Seite fasst die Richtlinie in Alltagssprache zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung und ohne Gewähr für Vollständigkeit. Verbindlich sind der Originaltext und die Prüfung durch deine regionale Beratungsstelle.
Fördersatz

Wie hoch ist der Fördersatz und was trägt dein Betrieb?

Gefördert werden bis zu 80 % der Coachingkosten. Dein Betrieb trägt 20 % selbst. Förderfähig sind höchstens 1.200 € netto je Beratertag von 8 Stunden. Liegt ein Tagessatz darüber, trägt dein Betrieb den Rest selbst. Nebenkosten wie Fahrtkosten sind nicht zuwendungsfähig. Sie kommen also voll auf deinen Betrieb zu, wenn sie anfallen.

PunktWas gilt
Fördersatzbis zu 80 % der Coachingkosten
Eigenanteil20 %, trägt dein Betrieb
Förderfähiger Tagessatzhöchstens 1.200 € netto je Beratertag (8 Stunden), was darüber liegt, trägt dein Betrieb selbst
Umfangbis zu 12 Beratungstage, kein fester Mindestumfang
Dauer des Coachingsbis zu 7 Monate
ZahlungBetrieb zahlt zuerst voll, Erstattung der 80 % nach Abschluss über das Förderportal Z-EU-S
Fahrtkostennicht zuwendungsfähig
Umsetzung (Website, Automatisierung)nicht Teil des Coachings
ProgrammlaufzeitINQA-Coaching-Schecks bis 30.06.2028, Coaching bis 31.12.2028 abgeschlossen

Zusammenfassung nach der Richtlinie INQA-Coaching (BAnz AT 16.08.2022 B1, neue Fassung BAnz AT 22.06.2026 B2) und Auskünften des Zentrums INQA-Coaching. Verbindlich ist der Originaltext.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss dein Betrieb erfüllen?

Dein Betrieb braucht mindestens eine Vollzeitkraft, muss mindestens zwei Jahre am Markt sein und weniger als 250 Beschäftigte haben. Dazu kommt ein Thema, das die Arbeit deiner Leute betrifft. Der Einstieg läuft über die kostenlose Erstberatung bei einer regionalen Beratungsstelle, die den Beratungsscheck (INQA-Coaching-Scheck) ausstellt. Danach wählst du einen autorisierten Coach.

VoraussetzungWas das heißtWer prüft
Mindestens eine VollzeitkraftDu beschäftigst mindestens eine Person in Vollzeitregionale Beratungsstelle
Mindestens zwei Jahre am MarktFrisch gegründete Betriebe fallen noch nicht ins Programmregionale Beratungsstelle
Weniger als 250 Beschäftigtekleine und mittlere Betrieberegionale Beratungsstelle
Beratungsscheckgibt es nach der Erstberatung, erst danach startet das Coachingregionale Beratungsstelle
Autorisierter Coachdu wählst den Coach selbst ausdein Betrieb

Dazu kommen weitere Bedingungen aus der Richtlinie, zum Beispiel Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland und die KMU-Grenzen der EU bei Umsatz oder Bilanzsumme. Außerdem kann ein Betrieb das INQA-Coaching nur einmal in Anspruch nehmen. Die vollständige Prüfung macht die regionale Beratungsstelle.

Was ich als autorisierter Coach im Programm mache, liest du unter INQA-Coaching mit mir.

Umfang und Phasen

Wie ist das Coaching nach der Richtlinie aufgebaut?

Möglich sind bis zu 12 Beratungstage über bis zu 7 Monate. Einen festen Mindestumfang gibt es nicht, der Umfang muss aber für drei Phasen mit Beteiligung deines Teams reichen. Einen reduzierten Umfang stimmst du mit deiner regionalen Beratungsstelle ab. Die drei Phasen heißen Initialphase, Innovationsphase und Lernphase.

  1. 1

    Initialphase: verstehen, was los ist

    Der heutige Ablauf wird sichtbar, etwa wie Anfragen oder Bewerbungen reinkommen und was dann mit ihnen passiert. Neben dem Gespräch mit dir werden die Beschäftigten gehört, zum Beispiel in einer kurzen anonymen Befragung.
  2. 2

    Innovationsphase: Lösungen mit dem Team entwickeln

    In Workshops erarbeitet dein Team, wie der Ablauf künftig laufen soll. Ideen werden im Alltag ausprobiert und angepasst.
  3. 3

    Lernphase: Ergebnisse festigen

    Was funktioniert, wird festgehalten, Zuständigkeiten werden geklärt. Dein Betrieb soll den neuen Ablauf ohne Coach weiterführen können.
Ausschlüsse

Was wird nach der Richtlinie nicht gefördert?

Gefördert wird Beratung mit Beteiligung der Beschäftigten. Nicht förderfähig sind Nebenkosten wie Fahrtkosten und alles, was Umsetzung ist: Website bauen, Automatisierung, eine Zahlen-Übersicht einrichten. Die Umsetzung darf ein eigenes, selbst bezahltes Angebot mit eigenem Vertrag sein. Betriebe ohne Vollzeitkraft oder unter zwei Jahren am Markt fallen nicht ins Programm.

Förderfähig

  • Beratung durch einen autorisierten Coach
  • Beteiligung der Beschäftigten in allen drei Phasen
  • Anforderungen an Abläufe, Website und Werkzeuge festlegen

Nicht förderfähig

  • Fahrtkosten und andere Nebenkosten
  • Website, Automatisierung oder Zahlen-Übersicht bauen
  • der Teil eines Tagessatzes über 1.200 € netto
  • Solo-Betriebe und Betriebe unter zwei Jahren am Markt

Wie ich die Umsetzung nach dem Coaching sauber getrennt anbiete, steht unter Umsetzung. Du kannst sie genauso an jemand anderen vergeben.

Zahlung

Wie läuft die Zahlung: erst vorfinanzieren, dann erstatten lassen?

Ja. Dein Betrieb bezahlt die Rechnungen des Coaches zuerst voll. Innerhalb eines Monats nach Ende des Coachings stellst du den Erstattungsantrag im Förderportal Z-EU-S, und die 80 % werden nach der Prüfung an dich ausgezahlt. Coach und Betrieb vereinbaren die Zahlung frei, zum Beispiel Abschläge nach Phasen. Das verteilt die Vorfinanzierung über die Laufzeit.

Was eine Rechnung erfüllen muss

  • Sie weist die Beratertage aus. Förderfähig sind höchstens 1.200 € netto je Tag.
  • Sie deckt sich mit der Dokumentation des Coachings.
  • Der Coach geht klar aus der Rechnung hervor.

Etwa 3 bis 6 Monate nach dem Coaching wertet die regionale Beratungsstelle das Coaching mit dir aus. Den ganzen Weg vom Beratungsscheck bis zur Auszahlung, mit Rechnung in Prozent, findest du unter INQA-Förderung.

Digital und hybrid

Darf das INQA-Coaching online oder hybrid stattfinden?

Ja. Laut Richtlinie kann das Coaching ganz oder in Teilen digital laufen, wenn es technisch und organisatorisch möglich ist. Die Bedingung: Keine Beschäftigten dürfen dadurch vom Beratungsprozess ausgeschlossen werden. Wer in Werkstatt oder auf der Baustelle kein Gerät oder keine Verbindung hat, muss trotzdem mitmachen können.

Wortlaut der Richtlinie von 2022

„Sofern technisch und organisatorisch möglich, kann das INQA (oder Teile davon) auch in digitaler Form erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass hierdurch keine Beschäftigten grundsätzlich vom Beratungsprozess ausgeschlossen werden, z. B. da sie nicht über die notwendige technische Arbeitsplatzausstattung verfügen.“

In der Praxis kläre ich vor dem Start, wer wie erreichbar ist. Mein Rat: Auftakt und Team-Workshop vor Ort, Zwischengespräche gern per Video. Vor Ort bin ich in Ostbayern und im Raum Nürnberg und Fürth, digital in ganz Deutschland.

Laufzeit und Quellen

Wie lange läuft das Förderprogramm noch?

Nach der aktuellen Förderrichtlinie vom 12.06.2026 gibt es INQA-Coaching-Schecks bis 30.06.2028. Das Coaching muss bis 31.12.2028 abgeschlossen sein. Ein Grund zur Eile ist das nicht: Wichtiger als jede Frist ist ein klares Thema, an dem dein Betrieb mit dem Team arbeiten will. Den Originaltext der Richtlinie findest du im Bundesanzeiger.

Ob dein Thema in ein INQA-Coaching passt, klären wir im Engpass-Check. Die verbindliche Prüfung macht danach die regionale Beratungsstelle.

Förderung

Kann ich mir das fördern lassen?

Ja, wenn dein Betrieb die Voraussetzungen erfüllt: Die Beratung mit deinem Team kann über das INQA-Coaching bis zu 80 % gefördert werden. Über den Beratungsscheck (INQA-Coaching-Scheck) entscheidet die regionale Beratungsstelle nach einer kostenlosen Erstberatung.

INQA-Coaching: bis zu 80 % gefördert

Die Prozessarbeit mit dir und deinem Team kann über das Bundesprogramm INQA-Coaching bis zu 80 % gefördert werden, wenn dein Betrieb mindestens eine Vollzeitkraft hat, seit mindestens zwei Jahren am Markt ist und weniger als 250 Leute beschäftigt.

INQA-Coaching mit mir

Ehrlich zum Geld

Du zahlst die Rechnungen zuerst selbst. Nach Abschluss stellst du den Erstattungsantrag und bekommst 80 % des förderfähigen Netto-Honorars zurück. Förderfähig sind höchstens 1.200 € netto je Beratertag, was darüber liegt, trägt dein Betrieb selbst. Abschlagszahlungen nach Phasen verteilen die Vorfinanzierung. Fahrtkosten sind nicht förderfähig.

Förderung und Eigenanteil

Umsetzung ist extra

Website, Vorauswahl, Automatisierung oder Zahlen-Übersicht baue ich auf Wunsch danach als eigenes, selbst bezahltes Angebot. Das ist nicht Teil der Förderung, und du kannst es auch an jemand anderen vergeben.

Umsetzung
So begleite ich dich

Wie läuft die Zusammenarbeit mit mir ab?

  1. 1

    Kostenloser Engpass-Check

    In 10 bis 15 Minuten klären wir, ob es eher an Kunden oder an Mitarbeitern hängt und was der nächste kleine Schritt ist.

  2. 2

    Engpass finden

    Gespräch mit dir, kurze anonyme Befragung im Team, Blick auf die Abläufe. Am Ende steht ein Engpass, nicht zehn.

  3. 3

    System bauen

    Wir erarbeiten die Lösung mit deinem Team, gern im INQA-Coaching mit bis zu 80 % Förderung. Die Umsetzung gibt es auf Wunsch extra.

  4. 4

    Messen

    Wenige Zahlen, auf die du schauen musst. Daran siehst du, was wirkt, und wo der nächste Engpass liegt.

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FAQ

Häufige Fragen: INQA-Förderrichtlinie

Wo finde ich die offizielle INQA-Coaching Förderrichtlinie?

Die erste Fassung der Richtlinie INQA-Coaching erschien am 16. August 2022 im Bundesanzeiger (BAnz AT 16.08.2022 B1). Seit Juni 2026 gilt eine neue Fassung (BAnz AT 22.06.2026 B2). Die Links zu den Quellen findest du weiter oben im Abschnitt zur Laufzeit. Verbindlich ist immer der Originaltext, nicht diese Zusammenfassung.

Wer ist Fördergeber beim INQA-Coaching?

Das Programm kommt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert. Die Erstberatung und den Beratungsscheck bekommst du bei einer regionalen Beratungsstelle.

Muss ich meine Mitarbeiter am INQA-Coaching beteiligen?

Ja. Die Beteiligung der Beschäftigten ist der Kern des Programms. Das heißt nicht, dass alle bei jedem Termin dabei sein müssen. Dein Team muss den Prozess aber mitgestalten können, etwa über eine Kurzbefragung und gemeinsame Workshops.

Sind Fahrtkosten im INQA-Coaching förderfähig?

Nein. Nebenkosten wie Fahrtkosten des Coaches sind laut Richtlinie nicht zuwendungsfähig. Wenn sie anfallen, trägt sie dein Betrieb voll. Klär das deshalb vor dem Start mit deinem Coach.

Wird Software oder eine neue Website über INQA gefördert?

Nein. Gefördert wird Beratung mit Beteiligung der Beschäftigten. Website bauen, Automatisierung oder eine Zahlen-Übersicht sind Umsetzung und gehören nicht dazu. Die Umsetzung kann ein separates, selbst bezahltes Angebot sein, das du frei vergibst.

Welche Phasen hat das INQA-Coaching?

Drei: die Initialphase, in der ihr versteht, was los ist, die Innovationsphase, in der dein Team Lösungen entwickelt und ausprobiert, und die Lernphase, in der die Ergebnisse gefestigt werden.

Wie lange läuft das INQA-Coaching noch?

Nach der aktuellen Richtlinie vom 12.06.2026 gibt es INQA-Coaching-Schecks bis 30.06.2028, und das Coaching muss bis 31.12.2028 abgeschlossen sein. Plane dein Coaching nach deinem Thema, nicht nach einer Frist.

Maximilian Rothenberger

Über den Autor

Maximilian Rothenberger

INQA-autorisierter Coach · B.Sc. Wirtschaftspsychologie

Selbstständiger Trainer und Coach seit 2016. Ich schaue mit Betrieben drauf, wo es bei Kunden oder Mitarbeitern hängt, und baue mit ihnen das System dazu. Was ich empfehle, nutze ich in meiner eigenen Firma selbst.

Inhalt geprüft am 5.10.2026

Passt dein Betrieb in die Richtlinie?

In 10 bis 15 Minuten klären wir, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob dein Thema in ein INQA-Coaching passt. Verbindlich prüft danach die regionale Beratungsstelle.

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Kostenlos · unverbindlich · 10–15 Minuten

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. Company Consulting bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Steuerberatung, eine Anwaltskanzlei oder die zuständige Stelle (bei INQA: deine regionale Beratungsstelle). Alle Angaben ohne Gewähr.